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Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

 

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27.03.2011

Nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

 

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Stadt Sulz a.N., Obere Hauptstr. 2, 72172 Sulz a.N., bis zum 15.07.2010, eingelegt werden.


Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.



 

Jugendschutz - Na klar!

 

Im Rahmen des Projektes „Jugendschutz - Na klar!" werden im Landkreis Rottweil von den Städten und Gemeinden Gaststätten und Tankstellen mit Shop ausgezeichnet, die sich im Bereich des Jugendschutzes vorbildlich verhalten.

 

Bei Gaststätten hat mindestens ein verantwortlich leitender Angestellter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen, bei beworbenen Veranstaltungen erfolgen Einlasskontrollen mit zwingender Ausweiskontrolle, erkennbar betrunkene Jugendliche erhalten keinen Einlass und mindestens ein attraktives, nicht alkoholisches Getränk wird billiger angeboten als das günstigste alkoholische Getränk.

Tankstellen mit Shop werden ausgezeichnet, wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen hat.

 

Die Zertifizierung setzt voraus, dass in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung und seither die Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten werden und kein Verstoß dagegen vorkommt.

 

Folgende Betriebe wurden bisher in Sulz a.N. ausgezeichnet:

  • Gasthof Lamm, Marktplatz 5, Sulz a.N.
  • Panda Asia Imbiss, Obere Hauptstr. 8, Sulz a.N.
  • Urfa Kebap, Obere Hauptstr. 7, Sulz a.N.
  • Vereinsheim VfR Sulz, Weilerstr. 32, Sulz a.N.
  • Gaststätte „Laubfrosch", Fohentalstr. 1, Sulz a.N.-Bergfelden
  • Gasthaus Hirsch, Hindenburgstr. 38, Sulz a.N.-Mühlheim
  • Hotel-Restaurant Kaiser, Oberamtstr. 23, Sulz a.N.-Glatt
  • Sportheim SV Bergfelden, Kalkofenstr. 36, Sulz a.N.-Bergfelden
  • Vereinsheim SV/TC Hopfau, Glattalstr. 86, Sulz a.N.-Hopfau

 

Sanierungsprogramm Stadtkern Sulz

 

Rund 75% der Gebäude in der Sulzer Innenstadt haben Mängel an der Bausubstanz. Auf Antrag der Stadt Sulz a. N. wurde der historische Stadtkern in das Bund-Länderprogramm Soziale Stadt (SSP) aufgenommen. Mit 1,3 Mio. Euro fördern der Bund und das Land Baden-Württemberg insbesondere Verbesserungen an der Bausubstanz. Der Gemeinderat der Stadt Sulz a. N. hat den zusätzlichen städtischen Förderanteil auf rund 866.000 Euro festgelegt, so dass der Förderrahmen insgesamt 2.166.000 Euro beträgt.

 

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Das Bauprojekt Neckarwiesen

 

Die Stadt Sulz a. N. erschließt derzeit das neue Baugebiet Neckarwiesen in innenstadtnaher Lage am Neckar. Es entstehen vielfältige Wohnbauprojekte für jung und alt.

 

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Stadt Sulz am Neckar - Bewerbung Grünprojekt

 

Bewerbung zur Durchführung des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land" - Grünprojekt

 

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Veranstaltungen

29.07.2010

Dorfpokal des SV Hopfau

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Sulzer Sommer Spass - Filzen mit Frau Wolle

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Jubiläumsturnier 90 Jahre VFR Sulz

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