Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Abwasserkosten entstehenden unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz – und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.
Um diesen Kostenaufwand zu decken, wurde bisher für die Abwassereinleitung in die öffentlichen Kanalisation eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die sich nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet (Frischwassermaßstab). Dabei wurde unterstellt, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge im ungefähr gleichen Verhältnis zum eingeleiteten Abwasser steht. Über diese Gebühr wurde ebenfalls die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung abgedeckt. Allerdings ist dieser Aufwand insbesondere bei großen befestigten Flächen nicht unerheblich.
Nach aktueller Rechtsprechung vom 11.03.2010 (VHG Baden-Württemberg, 2S 2938/08) ist die Stadt Sulz a. N. nun verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben. Diese Verpflichtung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2010.
Gesplittete Abwassergebühr
Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bestehende einheitliche Abwassergebühr zukünftig in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.
Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis der Frischwasserverbrauchs berechnet.
Der Niederschlagswasseranteil erhält dagegen einen flächenbezogenen Gebührensatz. Dieser berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Auch indirekt eingeleitete Flächen, wie bspw. Garageneinfahrten, werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Aber: die gesplittete Abwassergebühr ist keine zusätzliche Gebühr – die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nur verursachergerechter auf den jeweiligen Benutzer/-in aufgeteilt.
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