Aktuelles
Bürger
Stadt Sulz
Tourismus
Wirtschaft
e-Stadttor
Veranstaltungen
Kontakt
Links
     Startseite Impressum
zur Startseite
SCHRIFT kleiner
größer
SEITE drucken

Aktuelles

Aktuelles
Gesplittete Abwassergebühr
Presse
Mitteilungsblatt
Wetter
Ausschreibungen
Webcam
Veranstaltungskalender

Suche

Suchen


Gesplittete Abwassergebühr

 

Meldung gebührenrelevanter Flächen

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

nach aktueller Rechtsprechung vom 11.03.2010 (VHG Baden-Württemberg, 2S 2938/08) ist die Stadt Sulz a. N. verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben.

Diese Verpflichtung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2010.

 

Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wurde die bestehende einheitliche Abwassergebühr in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

 

Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet.

Der Gebührensatz liegt derzeit bei 1,95 €/m3.

 

Der Niederschlagswasseranteil berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Der Gebührensatz liegt derzeit bei 0,27 €/m2.

 

 

Was muss ich als Bürger tun?

 

Nach der geltenden Abwassersatzung (AbwS) sind Sie als Grundstückseigentümer/Hauseigentümer verpflichtet, die gebührenrelevanten Flächen der Stadt Sulz zu melden.

Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.

 

 

Wie kann ich meine gebührenrelevanten Flächen melden?

 

Die Stadtverwaltung hält für Sie Formulare bereit, die zur Meldung der gebührenrelevanten Flächen gedacht sind.

Sie erhalten das Formular automatisch bei allen baurechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben vom Bauamt, bei den Stadtwerken und allen Geschäftsstellen.

 

Sie finden das Formular auch unter DOWNLOADS zum Runterladen und Ausfüllen.

 

 

Welche Flächen sind gebührenrelevant? Welche Flächen muss ich angeben?

 

Alle versiegelten oder überbauten Flächen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind (über z.B. Schächte, Rinnen usw.) sind gebührenrelevant.

Auch die Flächen, welche in eine Zisterne abfließen, die an den öffentlichen Kanal per Notüberlauf angeschlossen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Infobroschüre.

 

 

Bzgl. eine Gebäudes ist folgendes zu beachten:

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gebäudefläche umfasst neben dem Gebäudegrundriss auch die zugehörigen Dachüberstände. Dies ergibt in der Draufsicht die „Projizierte Dachfläche“ (hier blau dargestellt), welche dann als Fläche des Gebäudes angegeben werden muss.

  

Die zu meldenden Flächen sind in Quadratmeter anzugeben – mit dem entsprechenden Abflussfaktor und Bezeichnung der Fläche.

 

Bsp.:

 

Nr. Fläche

 

Abflussrelevante
Fläche

Anmerkung/Hinweise

Fläche in m²

Abflussfaktor

1

162

0,9

145,8

Wohnhaus

2

46

0,6

27,6

Zufahrt, gepflastert

3

35

0,9

31,5

Garage

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Hinweis:

Bitte fügen Sie Ihrer Meldung immer einen entsprechenden Plan oder zumindest eine entsprechende Zeichnung bei. Es ist keine maßstabgetreue Darstellung notwendig.

Durch Ihre Unterschrift versichern Sie die Richtigkeit der Angaben wie Beschaffenheit (Abflussfaktor) und Flächengröße.

Werden bei einer Überprüfung unrichtige Angaben festgestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach der geltenden Abwassersatzung dar und die betroffenen Flächen werden nachveranlagt.

 

 

Natürlich können Sie auch Flächen angeben, die nicht mehr existieren, d.h. wenn Sie eine Entsiegelung vorgenommen haben. Diese Flächen werden Ihnen dann ab Tag der Entsiegelung nicht mehr angerechnet.

 

 

Inhalt

Gesplittete Abwassergebühr 

 

Schmutzwassergebühr 

 

Niederschlagswassergebühr  

 

Gebietsabflussfaktoren (GAB), Gründächer, Zisternen u.ä. 

 

Selbstauskunftsbogen 

 

Lageplan 

 

Korrekturbogen / Erhebungstabelle 

 

Bürgerinformation 

 

DOWNLOAD 

 

Meldung gebührenrelevanter Flächen