Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr kann nicht auf die tatsächlich auf einem Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge abgestellt werden.
Vielmehr wird als Bemessungsrundlage die Größe der Flächen herangezogen, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen kann.
Dies können jeweils bebaute, überbaute und befestigte Flächen sein.
Die Größe und Beschaffenheit dieser Flächen wurde für jedes einzelne Flurstück ermittelt.
Hierbei wird eine Unterscheidung getroffen in vollversiegelte, teilversiegelte und unversiegelte Flächen.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2010:
0,27 € / m2