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Gesplittete Abwassergebühr

Niederschlagswassergebühr

  

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr kann nicht auf die tatsächlich auf einem Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge abgestellt werden.

Vielmehr wird als Bemessungsrundlage die Größe der Flächen herangezogen, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen kann.

Dies können jeweils bebaute, überbaute und befestigte Flächen sein.

Die Größe und Beschaffenheit dieser Flächen wurde für jedes einzelne Flurstück ermittelt.

Hierbei wird eine Unterscheidung getroffen in vollversiegelte, teilversiegelte und unversiegelte Flächen.

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2010:

 

0,27 € / m2

 

Inhalt

Gesplittete Abwassergebühr 

 

Schmutzwassergebühr 

 

Niederschlagswassergebühr  

 

Gebietsabflussfaktoren (GAB), Gründächer, Zisternen u.ä. 

 

Selbstauskunftsbogen 

 

Lageplan 

 

Korrekturbogen / Erhebungstabelle 

 

Bürgerinformation 

 

DOWNLOAD 

 

Meldung gebührenrelevanter Flächen