Jeder Grundstückseigentümer/-in erhält von der Stadt Sulz ein Anschreiben mit Lageplan und Korrekturbogen, den sogenannten „Selbstauskunftsbogen“.
Dieser ist nach den Angaben auf dem Anschreiben auszufüllen und innerhalb einer 4 Wochen Frist (bis zum 08.04.2011) an die Verwaltung zurück zugeben.
Auf dem Korrekturbogen kann der/die Betroffene Angaben, die unrichtig sind, entsprechend korrigieren.
Wie der Bogen auszufüllen ist wird auch anhand eines Beispiels in der Infobroschüre dargestellt.
Hier finden Sie ein Muster des Selbstauskunftsbogens mit Anschreiben.
Was muss ich tun?
Anhand von Luftbildauswertungen hat die Kommune die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen für jedes Grundstück ermittelt. Dem Informationsschreiben liegt ein Lageplan sowie ein Erhebungsbogen mit allen erfassten Flächen des Grundstücks bei. Für jede überbaute und befestigte Fläche ist der Versiegelungsgrad, die Größe, der entsprechende Abflussfaktor sowie die abflussrelevante Fläche aufgeführt. Es wird unterstellt, dass alle Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind.
Falls die ermittelten Flächen oder die zugrundegelegten Abflussfaktoren/-verhältnisse nicht den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück entsprechen, ist dies zu korrigieren.
Hierfür liegt dem Informationsschreiben ein Rückmeldebogen bei.
Bitte teilen Sie der Verwaltung mit, von welchen Flächen kein oder nur teilweise Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird (z. B. Versickerung, Nutzung einer Regenwasserzisterne, direkte Einleitung in einen Fluss, Bach oder See). Für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Zukünftig sind Sie verpflichtet, Änderungen wie weitere Versiegelungen oder Entsiegelungen, den Einbau und Anschluss einer Zisterne, entsprechend bei der Stadt zu melden.
Lesen Sie dazu auch die Regelungen in der Änderungssatzung vom 25.07.2011.