In Sulz am Neckar
Kleineinleiterabgabesatzung
Aufgrund von § 118 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 2 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sulz am Neckar am 04.12.2017 eine Satzung beschlossen. Die Satzung zur Abwälzung für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung - KIES) finden Sie hier.