Dienstleistungen
Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
Auf Grundstücken können Sie Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg finden, zum Beispiel nicht explodierte Granaten oder Bomben.
Vermuten oder finden Sie Kampfmittel auf Ihrem Grundstück, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.
Die Suche nach und die Bergung von Kampfmitteln müssen Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer selbst veranlassen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst kann Ihr Grundstück im Rahmen einer Luftbildauswertung auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln überprüfen. Dabei werden aus dem zweiten Weltkrieg gefertigte Luftbildaufnahmen der amerikanischen und britischen Luftwaffe gesichtet und ausgewertet.
Außerdem übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln.
Generelle Zuständigkeit:
für das gesamte Land Baden-Württemberg: das Regierungspräsidium Stuttgart
Voraussetzungen:
keine
Unterlagen:
Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:
- Auftragsformular zur Überprüfung Ihres Grundstückes auf Kampfmittel - Luftbildauswertung
- Plan des Untersuchungsgebietes
Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Ablauf:
Sie müssen beauftragen:
- Überprüfung Ihres Grundstücks auf Kampfmittelbelastung (Luftbildauswertung)
- Beseitigung vorhandener Kampfmittel (Beratung, Suche und Bergung)
Kosten:
Es entstehen Ihnen Kosten für:
- Luftbildauswertung,
- Beratung,
- Suche und Bergung der Kampfmittel.
Die Kostensätze können Sie in nachfolgenden Entgelttabellen nachlesen:
- Entgelttabelle Luftbildauswertung
- Entgelttabelle Kampfmittelbeseitigung (Beratung, Suche und Bergung von Kampfmitteln)
Für Sie kostenfrei sind:
- Entschärfung von Kampfmitteln
- Beförderung geborgener Kampfmittel
- Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials
Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.
Frist:
keine
Formulare:
Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:
- Grundstück | Bodeneigenschaften
- Grundstück | Wert eines Grundstücks
- Notlagen | Notlagen
- Sicherheit und Gefahrenabwehr | Begriff und Organisation im Katastrophenfall
- Sicherheit und Gefahrenabwehr | Sicherheit und Gefahrenabwehr
- Umwelt | Bodenschutz
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2017 freigegeben.