Meldeformular
Wenn Sie sich testen lassen möchten, sollten Sie vorab hier das Meldeformular "Bescheinigung über das Vorliefen eines SARS-CoV-2 Antigentests" herunterladen und an den mit einem X gekennzeichneten Stellen Ihre persönlichen Daten eintragen.
Wie läuft der Test ab?
Wenn Sie sich testen lassen möchten, sollten Sie vorab hier das Meldeformular "Bescheinigung über das Vorliefen eines SARS-CoV-2 Antigentests" herunterladen und an den mit einem X gekennzeichneten Stellen Ihre persönlichen Daten eintragen.
Der Ablauf im Schnelltestzentrum:
- Sie gehen zur Anmeldung (Abfrage nach Berechtigung /Datenabgleich/ Statistik)
- erhalten eine Nummer
- lassen sich abstreichen
- warten danach 15 Minuten im Auto
- kommen zurück (Seiteneingang) und zeigen die Nummer vor
- erhalten Ihr Ergebnis, bei Bedarf auch eine Bescheinigung
Positivtests müssen vom Schnelltestzentrum an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wer darf sich testen lassen / wer nicht?
Das ergänzende kommunale Schnelltest-Angebot richtet sich vorrangig an Personen, die in Sulz am Neckar wohnen oder arbeiten. Alle asymptomatischen Bürger*innen (also Personen ohne Symptome, die auf eine Infektion hindeuten) haben Anspruch auf eine Testung (Bürgertests) gemäß § 4a Coronavirus-Testverordnung.
Keinen Anspruch gibt es für Personen die bereits einen Testanspruch gemäß Corona-Testverordnung haben. Dieser wird durch die Arztpraxen, Apotheken oder Teststellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, medizinische und pflegerische Einrichtungen selbst oder sonstige durch den öffentlichen Gesundheitsdienst gedeckt. Konkret sind das folgende Personengruppen:
- Personen mit Symptomen (Kein ZUTRITT!)
- Personen ohne Symptome, die Kontaktpersonen von Infizierten sind,
- behandelte, betreute und gepflegte Personengruppen und Besucherinnen und Besucher in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Gesundheit, der Pflege sowie der Eingliederungshilfe,
- das Personal in diesen genannten Bereichen.
Was sind die Unterschiede zwischen Schnelltest und Selbsttest?
Ganz kurz erklärt:
- Antigen-Schnelltests werden durch geschultes Personal durchgeführt. Sie erhalten bei Bedarf das Ergebnis schriftlich bestätigt.
- Selbsttests können Sie zum Beispiel im Handel und bei Apotheken kaufen und selber durchführen.
Genauer erläutert das Bundesgesundheitsministerium die Unterschiede:
"PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort.
Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.
Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
Welche Tests sind wofür geeignet?
PCR-Tests – der „Goldstandard“ – werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Künftig sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich mit einem Schnelltest zum Beispiel in der Apotheke oder einem Testzentrum testen lassen. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden."
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums
Warum befindet sich das Sulzer Corona Schnelltestzentrum in Bergfelden?
Vor der Einrichtung des Sulzer Corona Schnelltestzentrums wurden zahlreiche Gebäude und Standorte auf ihre Eignung geprüft. Gemeinsam mit den Sulzer Apothekern, Ärzten, dem Deutschen Roten Kreuz und der Feuerwehr sowie der Stadtverwaltung wurden die verschiedenen Möglichkeiten bewertet.
Gegen die Nutzung einer Sport- oder Gemeindehalle sprach zum einen, dass hier umfangreiche Umbauten nötig geworden wären. Zum anderen hätten diese Umbauten nicht nur zurückgebaut werden müssen, sondern auch den Schulsport und Vereinssport sowie weitere Nutzungen in den Hallen verhindert. Da nicht bekannt ist, wie lange das Sulzer Corona Schnelltestzentrum benötigt wird, konnte keine der Hallen genutzt werden.
Für das Gebäude in Bergfelden sprachen zahlreiche Kriterien:
- Es stehen Parkplätze unmittelbar vor dem Gebäude zur Verfügung.
- Das Gebäude ist gut sichtbar und bekannt.
- Das Haus ist in gutem Zustand.
- Elektroinstallationen und Heizung funktionieren.
- Es ist eine Einbahnstraßenregelung möglich (getrennter Ein- und Ausgang).
- Sanitär- und Besprechungsräume für die Helfenden sind vorhanden.
- Telefon- und Internetanschluss sind eingerichtet.
- Die Nutzung stört keine anderen Aktivitäten (Sport, Schule).
- Das Rathaus Bergfelden ist in unmittelbarer Nähe, falls Unterstützung nötig werden sollte.
Gegen den Standort sprachen die Entfernung zur Kernstadt und die geringe, aber ausreichende Zahl an Parkplätzen. Es überwiegen aus Sicht aller Beteiligter die Vorteile. Zudem wird es in absehbarer Zeit weitere Testmöglichkeiten geben. Bereits jetzt sind auch Tests bei Hausärzten möglich.
Zugang für körperlich eingeschränkte Personen
Für Personen mit körperlichen Einschränkungen besteht die Möglichkeit einer Testung am Seiteneingang. Bitte melden Sie sich hierzu über die vor Ort ausgehängte Telefonnummer (besetzt zu den Öffnungszeiten).
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 13:00 Uhr
Adresse und Kontakt
Beim Rathaus 4
72172 Sulz-Bergfelden