Hochwasser: Stadt Sulz am Neckar

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Hochwasser
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Die Stadt Sulz am Neckar analysiert die Gefahren durch Hochwasser und trifft entsprechende Vorkehrungen. Unter anderem wurden im Glatttal umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen und im Stadtgebiet Brücken an die sich verändernde Gefahrensituation angepasst.

In Sulz und den Ortsteilen stehen zudem etwa 5000 Sandsäcke, teils gefüllt, zur Verfügung. Allerdings dienen diese Sandsäcke zum Schutz und zur Aufrechterhaltung kommunaler Funktionen und der Sicherung von Risikoobjekten wie etwa Pflegeeinrichtungen. Sind diese Objekte ausreichend gesichert, kann die Feuerwehr ihre Ressourcen je nach Lage gegebenenfalls auch für andere Zwecke einsetzen.

Bitte beachten Sie: Privatpersonen müssen selbst Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers treffen. Dazu sind sie gemäß §5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG; siehe unten) gesetzlich verpflichtet.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Vorsorge und weitere Informationen.

Hochwasserschutz und Georisiken

Hochwasserschutz

In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie:

  • Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten)
  • Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen
  • Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen
  • Planung der Evakuierung.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg.

Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen.

Georisiken

Durch Georisiken, wie beispielsweise durch gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch durch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (zum Beispiel Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden.

Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen und Hochwasser, Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche von gravitativen Massenbewegungen verstärkt betroffen:

  • Bekannte Felssturzgebiete:
    • canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds (zum Beispiel Wehratal, Schlüchttal, Albtal, Höllental)
    • tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (zum Beispiel Oberes Donautal)
    • tief eingeschnittene Täler des Albtraufs (zum Beispiel an den "Albsteigen")
    • sonstige sehr steile Täler (zum Beispiel Oberes Neckartal, Wutachgebiet, Kochertal, Jagsttal)
  • Bekannte Rutschgebiete:
    • Tertiäre Gesteine im südlichen Oberrheingraben (zum Beispiel im Markgräfler Land und bei Lörrach)
    • Tertiäre Gesteine des Molassebeckens (zum Beispiel bei Bodman oder Sipplingen)
    • Grenzbereich des Mittel-/Oberjuras am Trauf der Schwäbischen Alb (zum Beispiel bei Mössingen)
    • Opalinuston-Formation (zum Beispiel am Fuße des Albtraufs)
    • Trossingen-Formation (ehemals Knollenmergel, zum Beispiel bei Göppingen oder bei Schwäbisch Gmünd)
    • Mittelkeuper (zum Beispiel Heilbronner Raum oder Stuttgarter Raum, bei Murrhardt)
    • Wutachtal
    • Grenzbereich des Mittleren zum Oberen Muschelkalk (zum Beispiel im Kochertal oder Jagsttal)

Verkarstungsstrukturen entstehen vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen (Sulfatkarst) des Mittleren Muschelkalks sowie der Grabfeld-Formation (ehemals Gipskeuper) beziehungsweise von Karbonatgesteinen (Unterer und Mittlerer Muschelkalk, Oberjura).

In Baden-Württemberg sind vor allem folgende Georegionen von Verkarstungsstrukturen betroffen:

  • Schwäbische Alb (Karbonatkarst)
  • Gäulandschaften (Sulfat- und Karbonatkarst)

Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau entstehen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Landesingenieurgeologie, sind sowohl in der Schadensprävention als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig und werden im Bedarfsfall über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.

22.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Freiburg

Pegel in Glatt und Hopfau und Webcams in Glatten

Den aktuellen Pegel in Glatt und Hopfau finden Sie in der Pegelkarte der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg.

Sie können außerdem die Webcams in Glattenhier einsehen.

Vorsorge - das können Sie tun

Hochwasser und Starkregen sind dauerhafte Risiken. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kulturinstitutionen mit Kommunen zusammenarbeiten und in ihrem Einflussbereich systematisch Vorsorge treffen, können sie Schäden nachhaltig vermeiden. Auch technischen Hochwasserschutzanlagen bieten keinen absoluten Schutz. Daher ist die individuelle Eigenvorsorge ein wichtiger Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Informieren Sie sich beim Hochwasser Risikomanagement Baden-Württembergdarüber, was Sie tun können.

Hochwasserschutz in Sulz am Neckar - Ortsteil Fischingen

Sandsäcke

Die Stadt Sulz am Neckar gibt keine Sandsäcke (weder gefüllt noch leer) aus. Diese werden im Falle eines Hochwassers für die akut gefährdeten Gebiete benötigt.

Verpflichtung zum eigenen Schutz nach Wasserhaushaltsgesetz

Wasserhaushaltsgesetz

Paragraf 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.