Sicherheit auf dem Schulweg: Stadt Sulz am Neckar

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Sicherheit auf dem Schulweg

Zum Schulstart beginnt für die Erstklässler ein neuer Lebensabschnitt. Viele von ihnen bewegen sich erstmals selbständig im Straßenverkehr. Auf ihrem Schulweg sind sie deshalb auf die Rücksicht und Besonnenheit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen.

Unsere Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind speziellen Risiken ausgesetzt: Ihr Hauptaugenmerk gilt nicht dem Verkehr und den damit verbundenen Gefahren sondern vielmehr anderen Eindrücken. So müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer umso vorsichtiger sein, um Unfälle zu verhindern. Alle Verkehrsteilnehmer - und hier insbesondere die "Erwachsenen" - stehen in der Pflicht, nicht verkehrsgerechtes Verhalten der Schüler zu kompensieren. Man kann nicht darauf vertrauen, dass sich Sechs- und Siebenjährige richtig verhalten.

Schulwegtrainer

Die Stadt Sulz am Neckar empfiehlt Eltern und Schulkindern einen Blick in die gut gestaltete Online-Plattform schulwegtrainer.de. Mit ihr erhalten sie die wichtigsten Verkehrsregeln an die Hand, mit denen sie den Schulweg nachhaltig üben und das Elterntaxi vermeiden können.

Tipps für den sicheren Schulweg

Bereits im Vorfeld kann von uns allen einiges getan werden, um Kinder im Straßenverkehr besser zu schützen:

  • Bedenken sie als Eltern von Schulanfängern, dass sich Kinder zum Schulanfang auf Verkehrswege und Situationen erst einstellen müssen. Verschaffen Sie Ihrem Kind einen kindergerechten Überblick zu schwierigen Übergangssituationen und mögliche Gefahrenpunkte auf dem Weg zur Schule. Gehen Sie den Weg mehrmals mit Ihrem Kind ab und schaffen Sie so Selbstvertrauen und Sicherheit. Tauschen Sie spielerisch die Rolle mit ihrem Kind und lassen Sie sich von ihm zur Schule führen und die so bereits verfestigten Entscheidungen zur Gefahrenbewältigung selbst treffen. Die Welt unserer Kinder ist gerade auch im Straßenverkehr eine andere als die der verkehrserfahrenen Erwachsenen. Geben Sie den Kindern die Chance, entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Nutzen Sie bei beispielsweise bei gutem Wetter die Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Denken Sie daran: es läuft nicht immer alles nach Plan. Baustellen, eine gesperrte Unterführung oder eine ausgefallene Fußgängerampel können den Schulweg merklich verlängern.
  • Kinder sollen grundsätzlich auf Wegen für Fußgänger beziehungsweise auf dem Bürgersteig gehen und Straßen nur an übersichtlichen Stellen - an Ampeln, Mittelinseln oder Zebrastreifen - queren. Auf dem Gehweg sollen sie innen gehen, nicht am Straßenrand. Beim Queren erst losgehen, wenn alle Fahrzeuge stehen. Nehmen Sie lieber einen kleinen Umweg in Kauf - der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste. Denken Sie auch daran, dass der sichere Schulweg schon viel früher beginnt: Kinder sollten nicht in Zeitnot geraten, denn unter Zeitdruck passieren Fehler: Lieber also ein paar Minuten früher aufstehen!
  • Machen Sie keine Fahrdienste mit dem Auto. Sofern es möglich ist, sollten Sie Ihr Kind immer zur Schule laufen lassen. Frische Luft und Bewegung am Morgen machen munter und sind ein optimaler Start für den Schultag. Außerdem lernen Kinder nur so, sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Dazu kommt, dass die Kolonnen von Eltern-Autos, die sogenannten Eltern-Taxis, immer wieder für gefährliche Situationen und Chaos vor dem Schulgelände sorgen. Sollten Sie Ihr Kind dennoch fahren müssen oder wollen, dann parken Sie möglichst ein Stück abseits des Schulgeländes und lassen Sie es wenigstens das letzte Stück zum Schultor allein laufen. Denken Sie bereits jetzt an die kommende dunkle Jahreszeit. Kinder sollten immer helle und reflektierende Kleidung tragen.
  • Erwachsene im Blickpunkt So wie die Kinder, stehen zum Schuljahresbeginn aber auch die erwachsenen Verkehrsteilnehmer im Blickpunkt. Natürlich sollten auch die Erfahrenen immer - aber insbesondere zu Beginn des neuen Schuljahres - auf ein vorbildliches Verhalten achten, beispielsweise an Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln, aber auch beim Heranfahren an einen Zebrastreifen.
  • Die Polizei widmet deshalb Schulwegen besonders zu Beginn des Schuljahres erhöhte Aufmerksamkeit. Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr kündigt das Polizeipräsidium Tuttlingen verstärkte Kontrollen an und fordert Fahrzeugführer zum besonders umsichtigen und rücksichtsvollen Fahrverhalten auf.
  • Fehlverhalten werden konsequent geahndet. Die Polizei führt Geschwindigkeitskontrollen an Stellen mit erhöhten Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche sowie im Bereich der Schulwege durch. Verstöße gegen Park- oder Haltverbote sowie die Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen werden ebenfalls intensiv verfolgt. Außerdem wird die technische Sicherheit der von Schülerinnen und Schülern genutzten Verkehrsmittel, also die der Schulbusse, aber auch die ihrer Fahrräder, überwacht. Unter dem Motto "Gurte retten Leben" überwacht die Polizei zudem die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht. Neben dem Erkennen der Gefahren des Straßenverkehrs auf dem Schulweg des Kindes ist ein passender und altersentsprechender Kindersitz für Kinder die beste Lebensversicherung, sofern sie doch mal mit dem Auto zur Schule gebracht werden müssen. Für Kinder, die älter als zwölf Jahre oder größer als 150 Zentimeter sind, ist diese Versicherung der Sicherheitsgurt. Leider werden von manchen Eltern, die eigentlich besonders um die Sicherheit ihrer Kinder besorgt sind, nach wie vor die Gefahren für Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen, selbst bei geringen Geschwindigkeiten oder kurzen Strecken, unterschätzt.
  • Zudem werden im Rahmen der Verkehrsunfallprävention schwerpunktmäßig die Schulwege überwacht, um die kleinen Schützlinge sicher in ihr neues Umfeld einzugewöhnen. Bei den Kontrollen werden die Polizisten bei den Radlern unter den Schülern sehr darauf achten, dass sie Fahrradhelme tragen und an die "Oben Ohne-Fraktion " wird appelliert künftig einen Helm zu tragen.

All diese Maßnahmen sollen dazu führen, die Unfallrate auf Schulwegen weiterhin gering zu halten, damit unsere Kleinen nach dem Lernen gesund und wohlbehalten nach Hause zurückkehren.

Weitere Tipps und Informationen für einen sicheren Schulweg finden Sie im Internet bei Gib Acht im Verkehr

Richtiges Verhalten an Bushaltestellen

Dürfen Autofahrer mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifahren, wenn ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle hält? 89 Prozent der deutschen Autofahrer wissen, was zu tun ist: Überholen ja, aber auf die Bremse treten. Das zeigt eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Hält ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der Versicherung. "Ist der Bus mit Warnblinker dabei noch in Bewegung, darf auf keinen Fall überholt werden."

Die Straßenverkehrsregel betrifft auch den Gegenverkehr: Steht der Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle oder Busbucht, dürfen auch die Autofahrer auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur mit maximal 7 km/h, also Schrittgeschwindigkeit, weiterfahren. Einzige Ausnahme: Zwei baulich voneinander getrennte Fahrbahnen.

"Busfahrer setzen an solchen Haltestellen den Warnblinker, um die Fahrgäste zu schützen. Denn gerade für aussteigende Fahrgäste, insbesondere Kinder, die schnell die Fahrbahn überqueren wollen oder Fahrgäste, die zum Bus rennen, besteht ein erhöhtes Risiko", erklärt Anka Jost. Doch auch wenn die Warnblinklichter ausgeschaltet sind, geht Sicherheit vor: Autofahrer müssen dann mit erhöhter Vorsicht und in Bremsbereitschaft vorbeifahren. Schrittgeschwindigkeit ist nicht notwendig. "Dennoch müssen Autofahrer darauf achten, dass sie keine aus- und einsteigenden Fahrgäste behindern oder gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten", sagt die Kfz-Expertin.

Die Regeln kurz zusammengefasst:

  • Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker die Haltestelle an, gilt absolutes Überholverbot.
  • Steht ein Bus mit Warnblinker an der Haltestelle, dürfen Fahrzeuge aus beiden Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit von max. 7 km/h vorbeifahren.
  • Setzt der Bus nur den rechten oder gar keinen Blinker an einer Haltestelle, darf mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft vorbeigefahren werden.

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