Gesplittete Abwassergebühr: Stadt Sulz am Neckar

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Fahrplanauskunft auf der bwegt
Auf unserer Webseite bieten wir den Service der Fahrplanauskunft der Webseite bwegt.de an,ein Service der MENTZ GmbH (Grillparzerstraße 18, 81675 München)
Verarbeitungsunternehmen
MENTZ GmbH Grillparzerstraße 18, 81675 München
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Fahrplanauskunft

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Zur Nutzung des Formulars können dabei folgende nicht personenbezogene Daten angegeben werden:

  • Mobilitätseinschränkungen
  • Start-/und Zielorte
  • Abfahrts-/Ankunftszeit
  • Reisezeitraum
  • Verkehrsmittel
  • Fahrradmitnahme
  • Umsteigezeigeinformationen
  • Mobilitätseinschränkungen

Zudem werden bei der Nutzung des Formulars und zur Ausspielung der Ergebnisse Ihre IP-
Adresse verarbeitet.

Zur Nutzung der kompletten Funktionen der elektronischen Fahrplanauskunft wird der Local
Storage des jeweiligen Browsers genutzt. Dabei werden insbesondere folgende Informationen
je nach genutzter Funktion gespeichert:

  • saveSettings: signalisiert dem SL3+ beim Neuladen, dass Suchoptionen gespeichert wurden und sich im local storage befinden
  • settings: Suchoptionen wie gewünschte Verkehrsmittel, Verbindungsart, maximale Fußwegzeit usw.
  • Die zuletzt verwendete Größe der Karte in einer Detailansicht (nur in der mobilen Ansicht)
  • Die zuletzt verwendete Größe der Karte in der Standardansicht (nur in der Desktop-Ansicht)
  • favorites: die als Favoriten deklarierten Vorschläge in der Start- und Zieleingabe
  • lastODVSelected: die zuletzt ausgewählten Elemente in der Start- und Zieleingabe
  • Zustand der Checkbox "minütlich aktualisieren" (Abfahrtsmonitor)
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Wir binden das iFrame auf unserer Webseite auf Grund unseres berechtigten Interesses (Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) ein, um den Usern die Vorteile der direkten Fahrplanabfrage
anzubieten.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sulz am Neckar
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sulz am Neckar
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Winter Banner
Sulz Winterbild
Winter Banner
Winter Banner
Winter Banner
Winter Banner
Jahreszeit wählen:
Gesplittete Abwassergebühr
Vorlesen

Hauptbereich

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Abwasserkosten entstehenden unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz – und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.

Um diesen Kostenaufwand zu decken, wurde bisher für die Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die sich nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet (Frischwassermaßstab). Dabei wurde unterstellt, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge im ungefähr gleichen Verhältnis zum eingeleiteten Abwasser steht. Über diese Gebühr wurde ebenfalls die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung abgedeckt. Allerdings ist dieser Aufwand insbesondere bei großen befestigten Flächen nicht unerheblich.

Nach aktueller Rechtsprechung vom 11.03.2010 (VHG Baden-Württemberg, 2S 2938/08) ist die Stadt Sulz a. N. nun verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben. Diese Verpflichtung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2010.

Gesplittete Abwassergebühr

Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bestehende einheitliche Abwassergebühr zukünftig in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet.

Der Niederschlagswasseranteil erhält dagegen einen flächenbezogenen Gebührensatz. Dieser berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Auch indirekt eingeleitete Flächen, wie bspw. Garageneinfahrten, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Aber: die gesplittete Abwassergebühr ist keine zusätzliche Gebühr – die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nur verursachergerechter auf den jeweiligen Benutzer/-in aufgeteilt.

Schmutzwassergebühr

Schmutzwasser setzt sich aus den Abwässern des Haushalts zusammen.

Diese umfassen sowohl das sogenannten Schwarzwasser, welches aus den Toiletten stammt und Fäkalien enthält, als auch das Grauwasser, welches beim Waschen, Spülen und Duschen entsteht.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch.

Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers durch die Stadtwerke ermittelt.

Die Gebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet.

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024:
2,79 € / m3

Niederschlagswassergebühr

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr kann nicht auf die tatsächlich auf einem Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge abgestellt werden.

Vielmehr wird als Bemessungsgrundlage die Größe der Flächen herangezogen, von denen aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen kann.

Dies können jeweils bebaute, überbaute und befestigte Flächen sein.

Die Größe und Beschaffenheit dieser Flächen wurde für jedes einzelne Flurstück ermittelt.

Hierbei wird eine Unterscheidung getroffen in vollversiegelte, teilversiegelte und unversiegelte Flächen.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024:
0,51 € / m2

Gebietsabflussfaktoren (GAB), Gründächer, Zisternen u.ä.

Bei der Erhebung der bebauten und befestigten Flächen nach dem Gebietsabflussfaktor-Verfahren hat jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit, seine über den zugeordneten Gebietsabflussfaktor berechnete abflussrelevante Grundstücksfläche zu korrigieren. Dazu bedarf es der differenzierten Festlegung von Abflussfaktoren der einzelnen Grundstücksteilflächen in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit. Weiterhin sind die besonderen Abflussverhältnisse aufgrund von Regenwasserzisternen mit Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung, Gründächer und Versickerungsanlagen geregelt.

1. Abflussfaktoren der Grundstücksflächen

  • 1.1 Vollständig versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,9
    Dachflächen (Ziegeldach, Blechdach, Glasdach etc.), Flächen mit Asphalt, Beton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen
  • 1.2 Stark versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,6
    fugenoffene Flächen mit Pflaster, Platten, Verbundsteinen, Rasenfugenpflaster
  • 1.3 Wenig versiegelte Flächen - Abflussfaktor 0,3
    Flächen mit Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteinen, Porenpflaster (sog. Ökopflaster)
  • 1.4  Alle nicht angeschlossenen Flächen - Abflussfaktor 0,0
    Für versiegelte Flächen anderer Art gilt derjenige Faktor, der den zuvor genannten Versiegelungsarten bzgl. seiner Wasserdurchlässigkeit am nächsten kommt.

2. Regelung für Gründächer
Gründächer mit einer Schichtdicke bis zu 12 cm werden dem Faktor 0,6 zugeordnet, bei einer größeren Schichtdicke wird der Faktor 0,3 angewandt.

3. Regelung für Regenwasserzisternen (Reduzierung der angeschlossenen Flächen)
Die Flächen, die an Regenwasserzisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). Die Flächen, die an Regenwasserzisternen mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, werden ab einer Größe von 2 cbm wie folgt begünstigt:

Zisternen ohne Retentionsvolumen:

  • Nutzungsart Gartenbewässerung: pro cbm Zisternenvolumen erfolgt einen Flachenreduzierung der angeschlossenen Fläche um 5 qm (bis max. 100%)
  • Nutzungsart Brauchwasserentnahme: pro cbm Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 15 qm (bis max. 100%)

Zisternen mit Retentionsvolumen und gedrosseltem Überlauf:

  • Nutzungsart Gartenbewässerung: pro cbm Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Fläche um 15 qm (bis max. 100%)
  • Nutzungsart Brauchwasserentnahme: pro cbm Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen Flächen um 25 qm (bis max. 100%)

4. Regelung für Versickerungsanlagen (Reduzierung der angeschlossenen Flächen)

Die Flächen, die an Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei).

Bei Flächen, die über Versickerungsanlagen mit Notüberlauf in die öffentliche Kanalisation entwässern, erfolgt aufgrund der Versickerung eine Anrechung der angeschlossenen Fläche um den Faktor 0,1 (10 % gebührenrelevante Fläche).

Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf (Mulden-Rigolen-Systeme) und Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen werden mit dem reduzierenden Faktor von 0,3 berücksichtigt. Dass bedeutet, dass eine so angeschlossene Pflasterfläche mit Faktor 0,6 auf den Abflussfaktor von 0,18 (0,3 * 0,6) reduziert wird.

Die GAB auf einen Blick finden Sie hier (PDF-Dokument, 30,95 KB, 26.02.2015).

Beispiele
Eine Hoffläche von 100 m² ist asphaltiert. Diese gilt als zu 90% (0,9) versiegelt und wird mit 90 m² gebührenrelevant. Auf gleicher Fläche ist Pflaster verlegt. Durch die Fugen kann ein Teil des Niederschlages versickern, die Fläche ist zum Teil wasserdurchlässig. Es wird daher bei Pflaster von einer Versiegelung von 60% (0,6) ausgegangen. Gebührenrelevant werden 60 m². Auf gleicher Fläche sind Rasengittersteine verlegt. Durch die Freiräume kann ein größerer Teil des Niederschlages versickern, als das bei Fugen der Fall ist. Es wird daher bei Rasengittersteinen von einer Versiegelung von 30% (0,3) ausgegangen. Gebührenrelevant werden 30 m².

Selbstauskunftsbogen

Jeder Grundstückseigentümer/-in erhält von der Stadt Sulz ein Anschreiben mit Lageplan und Korrekturbogen, den sogenannten „Selbstauskunftsbogen“.

Dieser ist nach den Angaben auf dem Anschreiben auszufüllen und innerhalb einer 4 Wochen Frist (bis zum 08.04.2011) an die Verwaltung zurück zugeben.

Auf dem Korrekturbogen kann der/die Betroffene Angaben, die unrichtig sind, entsprechend korrigieren.

Wie der Bogen auszufüllen ist wird auch anhand eines Beispiels in der Infobroschüre (PDF-Dokument, 1,50 MB, 26.02.2015) dargestellt.

Hier (PDF-Dokument, 358,17 KB, 26.02.2015) finden Sie ein Muster des Selbstauskunftsbogens mit Anschreiben.

Was muss ich tun?
Anhand von Luftbildauswertungen hat die Kommune die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen für jedes Grundstück ermittelt. Dem Informationsschreiben liegt ein Lageplan sowie ein Erhebungsbogen mit allen erfassten Flächen des Grundstücks bei. Für jede überbaute und befestigte Fläche ist der Versiegelungsgrad, die Größe, der entsprechende Abflussfaktor sowie die abflussrelevante Fläche aufgeführt. Es wird unterstellt, dass alle Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind.

Falls die ermittelten Flächen oder die zugrundegelegten Abflussfaktoren/-verhältnisse nicht den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück entsprechen, ist dies zu korrigieren.

Hierfür liegt dem Informationsschreiben ein Rückmeldebogen bei.

Bitte teilen Sie der Verwaltung mit, von welchen Flächen kein oder nur teilweise Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird (z. B. Versickerung, Nutzung einer Regenwasserzisterne, direkte Einleitung in einen Fluss, Bach oder See). Für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Zukünftig sind Sie verpflichtet, Änderungen wie weitere Versiegelungen oder Entsiegelungen, den Einbau und Anschluss einer Zisterne, entsprechend bei der Stadt zu melden.

Lesen Sie dazu auch die Regelungen in der Änderungssatzung vom 25.07.2011.

Lageplan

Der Lageplan, den Sie mit dem Selbstauskunftsbogen (PDF-Dokument, 358,17 KB, 26.02.2015) erhalten, stelle das Flurstück und die bebauten und/oder versiegelten Flächen darauf schematisch dar. Die einzelnen versiegelten Flächen sind durchnummeriert und werden in einer Erhebungstabelle (PDF-Dokument, 89,95 KB, 26.02.2015) mit den entsprechenden Flächenangaben und dem zugehörigen Grundstücksabflussbeiwerte (PDF-Dokument, 30,95 KB, 26.02.2015) dargestellt.

Korrekturbogen / Erhebungstabelle

Bürgerinformation

Kontaktdaten:
Marktplatz 7, Zimmer 2.09, 2.OG
Telefonnummer: 07454 965088
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag        
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Meldung gebührenrelevanter Flächen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nach aktueller Rechtsprechung vom 11.03.2010 (VHG Baden-Württemberg, 2S 2938/08) ist die Stadt Sulz a. N. verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben.

Diese Verpflichtung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2010.

Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wurde die bestehende einheitliche Abwassergebühr in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet.

Der Gebührensatz liegt ab dem 01.01.2016 bei 2,51 €/m3.

Der Niederschlagswasseranteil berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Der Gebührensatz liegt ab dem 01.01.2016 bei 0,33 €/m2.

Was muss ich als Bürger tun?
Nach der geltenden Abwassersatzung (AbwS) sind Sie als Grundstückseigentümer/Hauseigentümer verpflichtet, die gebührenrelevanten Flächen der Stadt Sulz zu melden. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.

Wie kann ich meine gebührenrelevanten Flächen melden?
Die Stadtverwaltung hält für Sie Formulare bereit, die zur Meldung der gebührenrelevanten Flächen gedacht sind. Sie erhalten das Formular automatisch bei allen baurechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben vom Bauamt, bei den Stadtwerken und allen Geschäftsstellen. Sie finden das Formular auch unter DOWNLOADS zum Runterladen und Ausfüllen.

Welche Flächen sind gebührenrelevant? Welche Flächen muss ich angeben?
Alle versiegelten oder überbauten Flächen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind (über z.B. Schächte, Rinnen usw.) sind gebührenrelevant. Auch die Flächen, welche in eine Zisterne abfließen, die an den öffentlichen Kanal per Notüberlauf angeschlossen ist. Weitere Informationen erhalten Sie in der Infobroschüre.

Die Gebäudefläche umfasst neben dem Gebäudegrundriss auch die zugehörigen Dachüberstände. Dies ergibt in der Draufsicht die „Projizierte Dachfläche“ (hier blau dargestellt), welche dann als Fläche des Gebäudes angegeben werden muss.

Die zu meldenden Flächen sind in Quadratmeter anzugeben – mit dem entsprechenden Abflussfaktor und Bezeichnung der Fläche.

Bsp.:
Nr. Fläche 1
Fläche in m² 162
Abflussfaktor 0,9
Abflussrelevante Fläche 145,8
Anmerkung/Hinweise Wohnhaus

Nr. Fläche 2
Fläche in m² 46
Abflussfaktor 0,6
Abflussrelevante Fläche 27,6
Anmerkung/Hinweise Zufahrt, gepflastert

Nr. Fläche 3
Fläche in m² 35
Abflussfaktor 0,9
Abflussrelevante Fläche 31,5
Anmerkung/Hinweise Garage

Hinweis:
Bitte fügen Sie Ihrer Meldung immer einen entsprechenden Plan oder zumindest eine entsprechende Zeichnung bei. Es ist keine maßstabgetreue Darstellung notwendig. Durch Ihre Unterschrift versichern Sie die Richtigkeit der Angaben wie Beschaffenheit (Abflussfaktor) und Flächengröße. Werden bei einer Überprüfung unrichtige Angaben festgestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach der geltenden Abwassersatzung dar und die betroffenen Flächen werden nachveranlagt.Natürlich können Sie auch Flächen angeben, die nicht mehr existieren, d.h. wenn Sie eine Entsiegelung vorgenommen haben. Diese Flächen werden Ihnen dann ab Tag der Entsiegelung nicht mehr angerechnet.

Stadtwerke Sulz am Neckar - Wasserversorgung

In dieser Rubrik finden Sie alles zum Thema Wasserversorgung Sulz am Neckar:

  • Wasser- / Abwasserpreise
  • Härtebereiche

Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Übersicht zur Wasser und Abwasser (Stand 01.01.2025) die Sie als PDF herunterladen können.

Infobereiche