Luftaufnahmen: Stadt Sulz am Neckar

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Die Stadtverwaltung Sulz am Neckar setzt in der Stadt und in den Teilorten eine leichte Drohne (unter 250 g) für Foto- und Videoaufnahmen ein. Die Flüge dienen unter anderem der Dokumentation städtischer Projekte sowie der Erstellung von Übersichtsaufnahmen für Informations- und Archivzwecke.

Dabei wird selbstverständlich auf den Schutz der Privatsphäre geachtet:

  • Es wird nicht über private Grundstücke ohne Zustimmung geflogen.

  • Personenaufnahmen werden vermieden oder unkenntlich gemacht.

  • Die Drohne entspricht der offenen Kategorie (Unterkategorie A1) des EU-Drohnenrechts, ist jederzeit im Sichtflug unterwegs und bleibt unter 120 m Flughöhe.

Die Flüge erfolgen im Rahmen der geltenden luftverkehrs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung.

Stand: 10.04.2025

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