Die Stadtverwaltung Sulz am Neckar setzt in der Stadt und in den Teilorten eine leichte Drohne (unter 250 g) für Foto- und Videoaufnahmen ein. Die Flüge dienen unter anderem der Dokumentation städtischer Projekte sowie der Erstellung von Übersichtsaufnahmen für Informations- und Archivzwecke.
Dabei wird selbstverständlich auf den Schutz der Privatsphäre geachtet:
Es wird nicht über private Grundstücke ohne Zustimmung geflogen.
Personenaufnahmen werden vermieden oder unkenntlich gemacht.
Die Drohne entspricht der offenen Kategorie (Unterkategorie A1) des EU-Drohnenrechts, ist jederzeit im Sichtflug unterwegs und bleibt unter 120 m Flughöhe.
Die Flüge erfolgen im Rahmen der geltenden luftverkehrs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung.
Stand: 10.04.2025


















