Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird oder am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (PDF-Dokument, 86,02 KB, 21.11.2022)in Sulz am Neckar beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 für das Kalenderjahr 660,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1320,00 €.
Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.
Stand: 01.01.2023