Recht: Stadt Sulz am Neckar

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Der Bereich Recht ist sehr komplex und vielfältig. Sie finden im Folgenden einige Informationen dazu. 

Impressum, Datenschutz-Hinweise, Informationen zur Barrierefreiheit und zu Cookies sind am Ende der Seite verlinkt.

Netiquette

Die Stadt Sulz am Neckar setzte bisher bei den sozialen Medien auf den Grundsatz der Netiquette: "Vergiss nie, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!". Die Regeln zum guten Umgang miteinander wurden nun detaillierter dargestellt und können auf der Webseite unter Netiquette abgerufen werden.

Stand: 30.11.2023

Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen

Die Installation von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ist aus rechtlichen Gründen schwierig. Dies liegt insbesondere am Datenschutzrecht, das den Schutz der Privatsphäre der Bürger sicherstellt.

Zudem müssen solche Maßnahmen verhältnismäßig sein und eine klare gesetzliche Grundlage haben, um die Rechte und Freiheiten der Menschen nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Daher bedarf es umfangreicher rechtlicher Prüfungen und Abwägungen, bevor eine Videoüberwachung ausnahmsweise genehmigt werden kann.

Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Stand: 01.08.2024

Barrierefreiheit: Leichte Sprache, Gebärdensprache, Vorlesefunktion

Die Barrierefreiheit der Website www.sulz.de war für die Stadt Sulz am Neckar schon immer ein wichtiges Anliegen. Bereits seit 2017 hat die Website eine Vorlese-Funktion für Sehschwache, die im Durchschnitt mehrfach täglich genutzt wird. Die eingesetzte Lösung, ReadSpeaker, erfüllt die Anforderungen von WCAG 2.1 AA und damit auch die Standards der BITV 2.0.

Seit September 2020 sind für kommunale Websites Inhalte in Leichter Sprache sowie Gebärdensprachen-Videos vorgeschrieben. Sulz am Neckar hat diese Anforderungen frühzeitig erfüllt. Wir gehörten zu den ersten Kommunen in Baden-Württemberg, die in Kooperation mit der Firma Yommaentsprechende Lösungen einsetzten.

Zu den umfangreichen Bemühungen um Barrierefreiheit gehören auch Alternativtexte zu allen wesentlichen Fotos auf der Website, damit Sehschwache über die Inhalte informiert sind.

Wie weit ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes fortgeschritten?

Die ursprüngliche Frist für die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde ausgesetzt. Es ist bundesweit nicht gelungen, die Verwaltungsleistungen zum Stichtag 31.12.2022 im gewünschten Umfang zu digitalisieren. Prinzipiell ist es so, dass die Stadtverwaltungen Online-Prozesse nur in Ausnahmefällen selbst entwickeln (bzw. entwickeln lassen). Die einzelnen Verwaltungen werden überwiegend solche Prozesse einsetzen, die in einem zentralen Pool verfügbar sind. Auch in Sulz am Neckar ist die Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen daher von der Verfügbarkeit dieser, von anderen Kommunen und Dienstleistern entwickelten, Prozesse abhängig.

Stand: 16.02.2023

Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Nach EU Artificial Intelligence Act müssen ab August 2026 Inhalte (Texte, Bilder, Videos) gekennzeichnet werden, die den Eindruck erwecken, von Menschen erstellt zu sein, aber wesentlich oder ausschließlich durch Künstliche Intelligenz generiert wurden. Zudem müssen (Art. 3, Nr. 60) so genannte "Deep Fakes" gekennzeichnet werden. Deep Fakes sind 

"KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würden".

Die Stadt Sulz bemüht sich, Deep Fakes nicht wissentlich zu verwenden.

Ausdrücklich nicht kennzeichnungspflichtig sind künstlerische Inhalte.

Stand: 30.10.2025

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