Abschied von einem Naturdenkmal
Über Jahrhunderte hinweg hat sie das Bild des Schlossgartens in Glatt geprägt: die mächtige Winterlinde nahe dem Wasserschloss. Mit einem geschätzten Alter von 380 bis 450 Jahren, einer Höhe von rund 19 Metern und einem Stammumfang von 7,41 Metern gilt sie als der dickste Baum im gesamten Stadtgebiet von Sulz am Neckar. Nun steht fest: Das außergewöhnliche Naturdenkmal muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden.
Auslöser für diese Entscheidung war ein nächtlicher Astbruch. Ein großer Ast stürzte auf den Fußweg beim Minigolfplatz. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Bürgermeister Jens Keucher machte im Gemeinderat deutlich, wie knapp ein Unglück vermieden wurde:
„Es ist ein Glück, dass das nachts und nicht während des laufenden Gästebetriebs passiert ist. Nicht auszudenken, was hätte geschehen können, wenn tagsüber Menschen unterwegs gewesen wären.“
Nach dem Vorfall wurde die Winterlinde gutachterlich untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Baum ist nicht mehr standsicher, weitere unvorhersehbare Astabbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Ein Erhalt – selbst mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen – ist nicht mehr verantwortbar.
Die Winterlinde war über viele Jahrzehnte hinweg intensiv gepflegt worden. Regelmäßige Baumkontrollen, das Entfernen von Totholz sowie Stützen zur Stabilisierung gehörten dazu. Dennoch zeigt sich hier, dass selbst sorgfältige Pflege die natürlichen Altersprozesse eines so alten Baumes irgendwann nicht mehr aufhalten kann.
Ortsvorsteher Axel Anger, der in die Entscheidung eingebunden war, betont die besondere Bedeutung des Baumes für Glatt, aber auch die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit:
„Die Winterlinde ist ein Stück Identität für Glatt. Gerade deshalb fällt diese Entscheidung nicht leicht. Gleichzeitig müssen wir die Sicherheit der Menschen im Schlossgarten an erste Stelle setzen.“
Auch aus forstfachlicher Sicht ist der Schritt nachvollziehbar. Revierförster Karlheinz Mertes weist immer wieder darauf hin, dass bei sehr alten oder geschädigten Bäumen Risiken nicht immer frühzeitig erkennbar sind:
„Wenn die innere Struktur eines Baumes geschwächt ist, können Äste oder ganze Bäume ohne Vorwarnung versagen – selbst bei Windstille.“
Die Fällung erfolgt daher ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Sie ist mit dem Glatter Ortschaftsrat abgestimmt. Gleichzeitig ist der Blick nach vorne gerichtet: Eine Ersatzpflanzung im Schlossgarten ist vorgesehen. Ziel ist es, wieder einen standortgerechten Baum zu setzen, der langfristig wachsen kann und den Schlossgarten auch für kommende Generationen prägt.




















