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Neues Nichtraucherschutzgesetz – Regelung für das Freibad Susolei

Erstelldatum05.06.2026

Der Landtag hat am 04.02.2026 das neue Landesnichtraucherschutzgesetz beschlossen. Es dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen

Der Landtag hat am 04.02.2026 das neue Landesnichtraucherschutzgesetz beschlossen. Es dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie vor Aerosolen und Dämpfen durch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und ähnlichen Produkten.

Für das Freibad Susolei wird diese Regelung ab sofort umgesetzt.
Rauchen ist ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich (östlicher Teil des Kiosk-Areals der Liegewiese und an den nicht überdachten Tischen des Gastronomiebereichs) und nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.

Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Aschenbecher. Zigarettenreste dürfen nicht auf den Boden geworfen werden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Verstöße werden vom Ordnungsamt verfolgt und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.