Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.09.2026
Erstelldatum11.09.2026
Bürgerentscheid zu städtischen Flächen und Wegen für Windenergieanlagen findet am 8. November 2026 statt.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.09.2026
Bürgerbegehren für zulässig erklärt: Bürgerentscheid am 8. November 2026
Der Gemeinderat der Stadt Sulz am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2026 über das Bürgerbegehren zur Nutzung städtischer Flächen und Wege durch Windkraftprojektierer beraten. Der Bürgerentscheid wird am Sonntag, 8. November 2026, durchgeführt.
Das Bürgerbegehren wurde am 9. Juli 2026 bei der Stadt Sulz am Neckar eingereicht. Insgesamt wurden 1.138 von der Stadtverwaltung geprüfte und gültige Unterschriften vorgelegt beziehungsweise nachgereicht. Die gesetzlich erforderliche Zahl von 702 Unterschriften wurde damit deutlich überschritten.
Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde unter Beteiligung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes sowie einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Fragestellung ausreichend bestimmt und nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet. Für die rechtliche Zulässigkeit ist es unerheblich, dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt bei der Nutzung öffentlicher Straßen und Wege begrenzt sind.
Den 8. November 2026 legte der Gemeinderat als Abstimmungstag fest. Die Einteilung und Abgrenzung der Wahlbezirke erfolgt wie bei den bisherigen Wahlen. Für die Feststellung des Briefwahlergebnisses wird ein besonderer Briefwahlvorstand gebildet.
Die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information der Stimmberechtigten wird vorrangig digital auf der Homepage der Stadt Sulz am Neckar bereitgestellt. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu. Im Mitteilungsblatt wird auf die Informationen hingewiesen. Gedruckte Exemplare werden außerdem in den Geschäftsstellen der Stadtverwaltung ausgelegt.



















