Bürgerentscheid am 8. Dezember 2024 abgesagt
Erstelldatum28.11.2024
Gericht untersagt die Durchführung
Die Stadt Sulz am Neckar teilt mit, dass der für Sonntag, den 8. Dezember 2024, geplante Bürgerentscheid nicht stattfinden wird. Grund dafür ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az. 10 K 4949/24) vom heutigen Tag, das der Stadt vorläufig untersagt hat, den Bürgerentscheid durchzuführen.
Dieser Bürgerentscheid sollte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, über die Frage zu entscheiden: „Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“
Hintergrund
Der Gemeinderat der Stadt Sulz am Neckar hatte am 3. Juni 2024 einstimmig beschlossen, städtische Flächen im Bereich „Dicke“ bei Bergfelden für die Errichtung von maximal sechs Windenergieanlagen bereitzustellen. Dieser Beschluss stieß auf Widerstand in Teilen der Bevölkerung, woraufhin ein Bürgerbegehren initiiert wurde.
Das Bürgerbegehren, das am 8. Juli 2024 eingereicht wurde, verlangte nach § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz a.N. an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“
Da die Fragestellung aus rechtlicher Sicht umstritten war, ließ die Stadt Sulz am Neckar zwei juristische Gutachten erstellen. Auf Grundlage dieser Gutachten erklärte der Gemeinderat am 30. September 2024 das Bürgerbegehren als unzulässig. Gleichzeitig entschied der Gemeinderat, aus eigener Initiative einen Bürgerentscheid mit einer angepassten, aus Sicht der Stadt eindeutigeren Fragestellung durchzuführen, um der Bedeutung des Themas Rechnung zu tragen.
Gerichtlicher Beschluss
Gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens klagten die Initiatoren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht stellte nun vorläufig fest, dass die ursprüngliche Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtlich zulässig sei. Gleichzeitig untersagte es der Stadt, den geplanten Bürgerentscheid am 8. Dezember 2024 durchzuführen.
Jens Keucher
Bürgermeister