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Chlorgeruch ist unbedenklich

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Kleiner Heuberg liefert sein Trinkwasser an viele Gemeinden im Landkreis Rottweil. Das Trinkwasser wird dabei teils über sehr lange Leitungswege und verschiedene Hochbehälter bis zu den Verbrauchern transportiert. Um die mikrobiologische Qualität vom Wasserwerk bis zum Verbraucher abzusichern ist eine sogenannte „Transportchlorung“ des Trinkwassers notwendig.

Bis Ende April 2021 wurde dazu Chlordioxid oder Chlorbleichlauge verwendet. Seit Mai 2021 ist ein neues Verfahren im Einsatz, bei dem keine Gefahrstoffe mehr verwendet werden müssen.

Die neue Anlagentechnik stellt mittels Membranzellenelektrolyse aus Kochsalztabletten und Trinkwasser eine pH-neutrale Natriumhypochlorit-Lösung her. Diese ersetzt das bisher zur Desinfektion eingesetzte Chlordioxid, bzw. die Chlorbleichlauge.

Die Herstellung des neuen Wirkstoffs erfolgt konform mit der „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung“, die vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegeben wird.

Durch den Einsatz von reinen Ausgangssubstanzen, die vor-Ort-Produktion und den Wegfall von langen Lagerzeiten des Wirkstoffes wird bei diesem neuen Verfahren die Bildung von Desinfektions-Nebenprodukten (THM, AOX, Chlorat, Chlorit) fast vollständig vermieden. 

Die sehr gute Wirksamkeit und hohe Stabilität des pH-neutralen Desinfektionsmittels führt dazu, dass bei der Behandlung von Trinkwasser in der kommunalen Wasserversorgung die Wirkung gegen Keime und Biofilme auch an sehr weit entfernten Stellen des Leitungsnetzes noch festgestellt werden kann. Durch die Reduktion der Biofilme erhöht sich die Sicherheit, dass sich in Leitungssystemen Bakterien und sonstige Keime nicht übermäßig vermehren und das Trinkwasser kontaminieren können. 

Bei der Reduktion von Biofilmen kann durch die Abbaureaktionen der Biofilme (organisches Material), ein Chlorgeruch entstehen. Dieser wird nicht überall auftreten und wenn er auftritt, dann wird der Geruch nur zeitlich begrenzt auftreten. Dies hängt davon ab, wie viel Biofilm vorhanden ist und wie viel abgebaut wird. Zudem hängt es mit der Wasserabnahme an dem betroffenen Leitungsstrang ab. Der Abbau ist hygienisch als auch gesundheitlich vollkommen unbedenklich.

Sofern Sie bei sich an einer Entnahmestelle einen Chlorgeruch wahrnehmen, dann sollte an dieser Entnahmestelle verstärkt Wasser abgenommen und ggfs. gespült werden. Bitte kontrollieren Sie auch ihre Wasserfilter sofern Sie einen solchen in der Küche oder am Wassereingang direkt nach dem Wasserzähler installiert haben. Sofern dieser mit einer Rückspülfunktion ausgestattet ist sollte der Filter zurückgespült werden, um die gefilterten Feststoffe aus dem Filter zu spülen. Sofern keine Rückspülfunktion vorhanden ist muss gegebenenfalls der Filter oder die Filterkartusche ausgetauscht werden. Der DVGW empfiehlt einen jährlichen, bzw. halbjährlichen Wechsel dieser Filter. Bei Fragen dazu kann Ihnen Ihr Sanitärinstallateur sicher behilflich sein.

Wichtig ist, dass für Sie keinerlei Einschränkung bei der Nutzung des Trinkwassers gegeben ist und der Chlorgeruch innerhalb kurzer Zeit wieder verschwindet. Durch regelmäßige Nutzung der betroffenen Entnahmestelle können Sie dies beschleunigen.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Kleiner Heuberg