Hier finden Sie Informationen zu Behördengängen, Formularen und Anträgen.
Formulare/Anträge
Der Landkreis Rottweil hat eine Sonderseite mit Informationen zu Hilfsmaßnahmen und weiteren Themen zusammengestellt. Dort sind auch Anträge zu finden (Antrag - Asylbewerberleistungsgesetz, Schweigepflichtentbindung, Einkommens- und Vermögensauskunft).
Stand: 21.03.2022
Gültigkeit ukrainischer Führerscheine
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schreibt dazu:
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt die Fahrerleaubnis ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
> Informationen finden Sie auch auf dieser Website von bussgeldkatalog.org