Lärmaktionsplan: Stadt Sulz am Neckar

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Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Sulz am Neckar – Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt Sulz am Neckar ist nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Pflichtkartierung der LUBW beinhaltet in Sulz am Neckar die Bundesautobahn 81 sowie einen Teilabschnitt der Landesstraße 409. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Stadt zudem freiwillig die Lärmbelastung im gesamten klassifizierten Straßennetz innerhalb der Gemarkungsgrenze.

Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Rapp AG (Freiburg) hat zwischenzeitlich die Lärmkartierung und die Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 20. April 2026 zugestimmt.

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen werden zur Reduzierung des Straßenverkehrslärm vorgeschlagen:

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen anstatt Tempo 50, insbesondere in Ortsdurchfahrten und als Lückenschlüsse bzw. in Verlängerung bereits bestehender Tempo-30-Beschränkungen
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 40 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen anstatt Tempo 50, entlang der K 5502 OD Bergfelden
  • Anregung einer Ausweitung von 40 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen anstatt Tempo 50, entlang der K 5508 OD Glatt
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h ganztags aus Lärmschutz anstatt Tempo 60
  • Anregung von 50 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen anstatt Tempo 100, entlang der K 5502 Obere Talwiesen (Fischingen)
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h ganztags aus Lärmschutz anstatt Tempo 100, insbesondere in Bereichen von Ortsein- und ausgängen
  • Anregung von 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen anstatt Tempo 100, insbesondere in Bereichen von Ortsein- und ausgängen
  • Anregung zur Prüfung einer alternativen Zu- bzw. Anfahrt zum Steinbruch Fischingen
  • Anregung zur Ausbesserung hervorstehender Gully- und Schachtdeckel (Fischingen, Renfrizhausen)
  • Anregung zur Prüfung baulicher Maßnahmen – sogenannte Lärmschutzplanken – entlang der A 81 im Bereich Mühlheim / Renfrizhausen
  • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 30.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 im Rathaus der Stadt, Obere Hauptstraße 2, 1. OG, Zimmer 1.17 öffentlich aus. Jede/r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 31.05.2026 schriftlich vorgebracht werden.

Die einzelnen Planungsunterlagen finden Sie hier:

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