Neubürgerbroschüren: Stadt Sulz am Neckar

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Vorsicht bei Anzeigenaufträgen

Prüfen Sie die Anbieter bei Neubürgerbroschüren, Stadtplänen, Gewerbeverzeichnissen.

Sehr viele Unternehmen in Deutschland erhalten täglich Angebote, in Neubürgerbroschüren, Gewerbeverzeichnissen, Online-Plattformen, Telefonbüchern, Stadtplänen und ähnlichen Medien Anzeigen zu schalten oder eingetragen zu werden, schreibt die IHK. Auch in Sulz am Neckar ist dies üblich, weshalb viele Anfragen die Stadtverwaltung erreichen. Beachten Sie:  Immer dann, wenn die Stadt direkt bei einem Druckprodukt beteiligt ist, informieren wir mit den üblichen Medien (Mitteilungsblatt, Website) darüber!

Worum geht es bei den Anzeigenangeboten?

Die entsprechenden Schreiben, E-Mails und Telefonanrufe deuten oft eine Zusammenarbeit mit den Behörden an, etwa der Stadtverwaltung Sulz am Neckar oder dem Landkreis.

Gelegentlich erhalten die Unternehmen auch direkt Zahlungsaufforderungen, Formulare für rabattierte Folgeaufträge für angeblich bereits zuvor gebuchte Anzeigen, gerichtlich oder behördlich gestaltete Unterlagen. Es werden teilweise offiziell aussehende Logos oder Namen verwendet, die denen von bekannten Institutionen ähneln. Auch Drohungen mit der Löschung von Adressdaten, Einträgen oder anderen Daten sind an der Tagesordnung.

Was können Sie tun?

Die IHK rät, bei allen Rechnungen und Vertragsangeboten intensiv zu prüfen, welches Unternehmen für welche Leistung eine Unterschrift, einen Auftrag oder eine Zahlung anfragt. Sollte tatsächlich ein Betrugsversuch vorliegen, können Sie diesen der Polizei melden. Häufig handelt es sich aber um einen Auftrag von Unternehmen zu Unternehmen, bei dem eine Gegenleistung erfolgt - diese hat jedoch für Ihr Unternehmen oft keinen oder nur geringen Gegenwert. Seien Sie hier sensibel und informieren Sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, wie sie mit solchen, teils fragwürdigen, Angeboten umgehen sollen. Im Zweifel suchen Sie online nach Informationen zum Anbieter und nach dem richtigen Vorgehen bei Adressbuchschwindel.

Was tut die Stadt?

Zunächst die Information, was die Stadtverwaltung Sulz am Neckar nicht tun kann und darf: Sie kann nicht in jedem Einzelfall warnen. Zum einen gibt es täglich eine Vielzahl solcher Fälle von Adressbuchschwindel, nicht von der Stadt herausgegebenen Stadtplänen oder nicht in einer Kooperation produzierten Neubürgerbroschüren, Telefonbüchern, Gewerbe- und Branchenverzeichnissen. Zum anderen handelt es sich, wenn kein offensichtlicher Betrug vorliegt, um eine zulässige Geschäftstätigkeit oft überregional agierender Unternehmen und Verlage, die eine lokale Behörde nicht durch Warnungen unterbinden kann oder darf. 

Hierzu ein Beispiel: Es wurden schon mehrfach kleinere Mengen an Stadtplänen und Informationsbroschüren mit Anzeigenschaltungen regionaler Unternehmen an die Stadt mit der Bitte um Auslage geliefert. Offensichtlich erfolgte also eine Gegenleistung für die Zahlung der beteiligten Unternehmen. Da es sich aber um Produkte handelte, bei denen die Stadt weder inhaltlich beteiligt noch informiert war, werden die entsprechenden Druckwerke in aller Regel nicht ausgelegt, sondern entsorgt.

Was die Stadtverwaltung jedoch tut: Immer dann, wenn die Stadt direkt bei einem Druckprodukt beteiligt ist, informiert sie mit den üblichen Medien (Mitteilungsblatt, Website) darüber und gibt den mit ihr gemeinsam agierenden Unternehmen Empfehlungsschreiben. Beachten Sie jedoch, dass auch solche Empfehlungsschreiben bereits nachgeahmt wurden.

Wo kann ich nachfragen?

Wenn Sie entsprechende Anschreiben und Angebote erhalten, können Sie bei der Stadtverwaltung per E-Mail an stadtverwaltung@sulz.de nachfragen, ob es sich um ein Produkt handelt, bei dem die Stadt beteiligt ist. Bitte sehen Sie aufgrund der Vielzahl der Fälle bei dem üblichen, oben geschilderten Vorgehen von Anrufen möglichst ab. 

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